Jeder Wähler und jede Wählerin hat
3
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
101
Findt, Hans
102
Franz, Stefan
103
Meier, Irena
104
Gerber, Michael
105
Dr.Gollwitzer, Andrea
106
Kornemann, Konrad