Jeder Wähler und jede Wählerin hat
5
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
101
Schulz, Simon
102
Schulz, Johannes
103
Pfeiffer, Johanna
104
Krenik, Monika
105
Bickhard, Uwe
106
Born, Claudia
107
Bredohl, Robert
108
Schneider-Mönnich, Birgit