Jeder Wähler und jede Wählerin hat
5
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
101
Günther, Gernot
102
Müller, Matthias
103
Jung, Walter
104
Kutsch, Thomas
105
Luther, Malte
106
Gundlach, Ralf
107
Naumann, Heinz-Georg
108
Elmshäuser, Johannes