Jeder Wähler und jede Wählerin hat
3
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
101
Reckling, Peter
102
Dr.Stroth, Sanna
103
Beutel, Björn
104
Below, Berit
105
Uellner, Wolfgang
106
Grabowski, Iris
107
Dr.Fricke, Frank
108
Stauch, Detlef