Jeder Wähler und jede Wählerin hat
3
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
101
Lemmer, Jürgen
102
Ronzheimer, Doris
103
Cromm, Markus
104
Rohrbach, Dirk
105
Rauch, Eva
106
Kitt, Dennis